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18
 Fundbüro
Amt für öffentliche Ordnung

Ottmar-Pohl-Platz (Eingang Dillenburger Straße 25) 1
51103 Köln/Kalk

Tel.: 0221/221-26313
Fax: 0221/221-32223


Öffnungszeiten:
Mo, Do8 - 16 Uhr
Di8 - 18 Uhr
Mi8 - 12 Uhr


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Beschreibung:

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:

Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159

Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159

Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht
S-Bahn-Linien: S12 und S 13
Regionalbahn-Linie RB 25

Infos zu Fahrplänen, Linien und mehr bei den Kölner Verkehrs-Betrieben finden Sie hier

Sie haben etwas gefunden?
Ob Uhr, Portemonnaie oder ein Fahrrad: gefundene Gegenstände  können Sie entweder in den Meldehallen und im Kundenzentrum oder bei einer Polizeidienststelle abgeben.

Gegenstände bis zu einem Wert von 10 Euro werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro ist nicht erforderlich.

Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes. Bis zu einem Wert von 500 Euro erhalten Sie 5 Prozent des Wertes als Finderlohn. Ist das Fundstück mehr als 500 Euro wert, erhalten Sie zusätzlich 3 Prozent des über 500 Euro hinaus gehenden Wertes.

Wenn die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finderin oder Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert. Ihren Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollten Sie auch schon auf der Fundanzeige geltend machen.

Sie haben etwas verloren?
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden.

Dort wird von Dokumenten über Geldbörsen, Schlüssel und Handy's bishin zu Fahrrädern und Hörgeräten alles gesammelt, was verloren gehen kann.

In der Regel dauert es nach dem Verlust etwa 14 Tage, bis das Fundstück im Fundbüro eintrifft und registriert ist. Das hängt auch damit zusammen, dass Fundsachen oft in den Bürgerämtern oder bei der Polizei abgegeben werden.

Sofern Hinweise auf den Eigentümer vorhanden sind, wird dieser von uns angeschrieben.

Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Gebühren werden nach dem Wert des Fundgegenstandes berechnet (siehe unten).

Gebühren für Fundsachenverwahrung
Bei Herausgabe des Fundsache sind vom Verlierer Gebühren für die Verwahrung zu zahlen. Diese fallen auch für Finder an, falls diese Anspruch auf die Fundsache erheben.

im Wert bis 25 Euro                        
kostenfrei

im Wert von 26 bis 150 Euro
5 Euro

im Wert von 151 Euro bis 500 Euro    
10 Euro

im Wert über 500 Euro 
15 Euro

je weitere angefangene 500 Euro
15 Euro
(§ 9 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung)


Auch zu finden unter:
Auskünfte


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